Es gibt erneut eine Änderung bei der Regelung der Bord-Bord-Frequenzen. Die DFS hat dazu die NfL 1-1935-20 veröffentlicht, welche die NfL 1-1525-18 vom 20. Dezember 2018 ersetzt.

Demnach können die beiden bisher schon verfügbaren Kanäle 

  • 122.540 MHz
  • 122.555 MHz

weiterhin deutschlandweit genutzt werden. Darüberhinaus steht für die unterschiedlichen Regionen je eine spezielle Frequenz zur Verfügung. Die Aufteilung der Regionen ist der Grafik zu entnehmen; die genauen Koordinaten sind in der NfL aufgeführt. Unser bevorzugtes Fluggebiet liegt demnach hauptsächlich in der Region 9 "Schwarzwald – Oberrhein – Schwäbische Alb – Obere Donau". Die zugewiesene Frequenz ist  die 130.740 MHz

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